Rehasport

Was ist Rehasport?

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist ein Bewegungstraining in der Gruppe. Die Teilnehmer treffen sich regelmäβig, um unter Anleitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiter gemeinsam Sport zu treiben. Rehasport wird in der Regel als Gymnastik angeboten.

Es gibt aber auch Rehasport in Form von Wassergymnastik. An einer Rehasportstunde können in der Regel bis zu 15 Personen teilnehmen, und sie dauert 45 Minuten (Ausnahme Herzsport, hier die Dauer 60 Minuten). Rehasport ist ein vom Arzt verordnetes Bewegungsprogramm.

Es wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Auch private Anbieter von Krankenversicherungen übernehmen immer öfter die anfallenden Kosten. Aber im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen ist die Zahlung von Privaten KV immer noch freiwillig.

In der Regel umfasst eine ärztliche Verordnung von Rehasport 50 Übungseinheiten. In Ausnahmefällen und bei bestimmten Krankheitsbildern werden sogar 120 Übungseinheiten verordnet. Auch hier gelten im Herzsport eine andere Anzahl von Übungseinheiten. Rehasport basiert auf Grundlage einer gesetzlichen Maβnahme nach § 64 des IX. SGB.

Wie kann man am Rehasport teilnehmen?

Damit man am Rehasport teilnehmen kann, benötigt man eine Verordnung oder einen Antrag auf Kostenübernahme (Formular 56) vom Arzt. Diese enthalten neben der Diagnose, auch Empfehlungen zur Anzahl von Übungseinheiten sowie der Trainingshäufigkeit in der Woche.

Mit diesem vom Arzt ausgestellten Formular der VO oder Kostenübernahme geht man zu seiner Krankenkasse lässt sich dort den Rehasport genehmigen und die Kostenübernahme bestätigen. Im Anschluss sucht man den passenden Rehasportanbieter, man nimmt die genehmigte Verordnung mit, und bespricht mit dem Übungsleiter vor Ort und wählt den passenden Kurs. Jetzt kann man mit dem Training beginnen.

 

Nach jeder Übungseinheit bestätigt man die Teilnahme durch seine Unterschrift auf einer bereitliegenden Teilnahmebestätigung. Nach den i.d.R 50 Einheiten hat man die Möglichkeit, eigenverantwortlich und auf eigene Kosten weiter zu trainieren oder man lässt sich eine Folgeverordnung ausstellen. Hier verlangen aber einige Krankenkassen einen Besonderen Hinweis warum eine Folgeverordnung notwendig ist.

Kann ich den Rehasportstandort während des Verordnungszeitraums wechseln?

Grundsätzlich Ja. Ich verlange von meinem bisherigen Anbieter eine Kopie meiner Verordnung und lasse mir die bisherigen verbrauchten Übungseinheiten schriftlich bestätigen und wechsle zu dem neuen Anbieter. Wir empfehlen daher ein einmaliges kostenloses Probetraining beim Rehasportanbieter aus zu handeln um sich dann zu entscheiden.

Wo finde ich Rehasportanbieter und Rehasportgruppen?

Im Internet auf der Homepage des WBRS
(Württembergischer Behindertensportverband) www.wbrs-online.net

Welche Kosten kommen auf mich zu und wird mein Budget angegriffen?

Die Kosten für den Rehasport übernehmen zu 100 % alle gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Rentenversicherungsträger. Private Krankenversicherer müssen wie vorher schon erwähnt, die Kosten für den Rehasport nicht übernehmen. Die Erfahrung zeigt, dass mittlerweile die meisten Privaten KV sich immer mehr an den Kosten beteiligen oder gar ganz übernehmen.

Unser Rat: Vorher mit Versicherer in Verbindung setzen und abklären. Manche Ärzte weigern sich, wenn auch selten, solche Verordnungen auszustellen, in der irrsinnigen Annahme es könnte das Budget des Patienten belastet werden. Manche, wenn auch wenige sehen leider keinen Sinn an der Teilnahme am Rehasport. Manche spielen sich auch als Hüter der Krankenkassen auf, und sind der Meinung das solche Investitionen in Bewegungsprogramme Geldverschwendung seien.

(Lieber dann in teure Medikamente investieren).

Unser Rat: "Seien Sie hartnäckig und verlangen Sie eine solche Verordnung." Notfalls wechseln Sie den Arzt. Zur Anmerkung der Gesetzestext zum Thema Rehasport! "Jeder Patient hat Anspruch auf Rehasport der entweder behindert, körperlich beeinträchtigt, oder von einer Behinderung bedroht ist." Im Besonderen der markierte Text betrifft wohl Jeden.

Wie sieht es mit einer Folgeverordnung aus?

Grundsätzlich müssen Krankenkassen Folgeverordnung nicht mehr genehmigen. Der Gesetzestext hier lautet "Hilfe zur Selbsthilfe"! Das bedeutet letztendlich, dass man die Übungen die man in den Rehasportstunden durchgeführt hat, selbständig erlernen und eigenständig durchführen sollte. So ähnlich werden dann Ablehnungen auf Anträge für Kostenübernahme von Krankenkassen formuliert.

Sollte eine Krankenkasse die Genehmigung einer solchen Folgeverordnung verweigern, ist sehr hilfreich erstmals "Wiederspruch" gegen den Bescheid innerhalb der gesetzten Frist einzulegen.

Manchmal reicht es aus, man setzt sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter auseinander und erreicht auf diesem Wege die erforderliche Genehmigung. Oft ist es erforderlich, sich dann eine neue Verordnung vom Arzt mit dem Zusatz "Gruppendynamik fördert den Erfolg, Teilnehmer oder Patient ist nicht in der Lage die Übungen in der Rehasportstunde eigenhändig und selbständig durchzuführen" ausstellen zu lassen.

Es kommt auch vereinzelt vor, dass Krankenkassen nur Folgeverordnungen genehmigen wenn ein andere Diagnose vorliegt und dies vom Facharzt bestätigt wird.

Und wenn auch das nicht mehr hilft, so einem sein wöchentlicher Rehasport lieb ist, hilft nur noch seine Stunden selbst zu bezahlen. War es früher extrem schwer eine Folgeverordnung genehmigt zu bekommen, stellt dies mittlerweile bei einigen Kassen kein Problem mehr dar. Auch Kassen ist der Erfolg bei regelmäβiger Teilnahme des Patienten am Rehasport bekannt. Zudem bewegt sich der Kostenrahmen von genehmigtem Rehasport im unteren Rahmen.

Was ist das Ziel von Rehasport?

Das Ziel des Rehasports ist es, mit den Mitteln des Sports Menschen mit körperlichen Problemen und Einschränkungen wieder in Bewegung zu bringen und dadurch Ihr Wohlbefinden und die körperliche Leistungsfähigkeit zu steigern.

Weiterhin soll der Rehasport durch die gemeinsame Bewegung in einer Gruppe auch die soziale Integration fördern. Die Teilnehmer nehmen durch den Sport - z.B nach einem Schlaganfall - wieder an der Gesellschaft teil. Ein weiteres Ziel ist, dass der Teilnehmer nach Abschluss des Rehasports weiterhin regelmäβig Sport treibt.

Daher auch das Umdenken von Kassen bei Genehmigungen von Folgeverordnungen. Besonders dann wenn der Teilnehmer oder Mensch schon älter ist.

Sie möchten Rehasport anbieten?

Möchten Sie Ihren Kunden Rehasport anbieten? Wir sorgen dafür, dass die Senioren in Ihrer Einrichtung sich wohl fühlen und arbeiten ein entsprechendes Rehasportprogramm aus.

Rehasport Illertal GmbH

Unser Team